Agb`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferbedingungen der Deutschen Textilreinigungsgewerbes (LB-DTV)


1. Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und er Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

4. Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht das nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke (oder Teppiche), deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

5. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde hat zu beweisen, daß das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurden, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 1 Woche nach Rückgabe gerügt werden.

6. Haftung

Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Das gleiche gilt für alle andren Aufträge (z. B. Lederreinigung, Teppich- und Polstermöbelreinigung, Färben). Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert.

7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.



II. Ergänzende Vertragsbedingungen


  1. Der Auftrag wird auf Grund der vorstehenden LB-DTV i.V.m den nachfolgenden Ergänzungen für Teppiche und Heimtextilien angenommen. Im Einzelfall behalten wir uns vor vom Auftrag zurückzutreten.
  2. Mit der Unterzeichnung des Abholbeleges wird der Auftrag zu unseren Geschäftsbedingungen erteilt. Der Kunde kann innerhalb eines Tages vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung oder durch Zurücknahme des Teiles.
  3. Es sind folgende Besonderheiten bei Teppichen und Heimtextilien zu beachten: - Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Bestellung gegen Aufpreis durchgeführt. - Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben. Die Mindestgröße je Teil beträgt 1qm.
  4. Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung. - Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5% ist dabei je nach Material möglich. - Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch die Wäsche nicht mehr zu entfernen. - Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken). - Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen. - Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte oder abgetretene Kanten) können sich ausweiten. - Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden. - Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse sowie Retuschen und Ausrüstungen von Flor oder Grundgewebe können das Warenbild verändern.


Share by: